Die Absetzung für Abnutzung (AfA) berücksichtigt den Wertverzehr an Investitionsgütern über deren durchschnittliche Nutzungsdauer bzw. den außerordentlichen Wertverlust im Falle von Vernichtung oder Defekt. Egal, wer für die Buchhaltung der Praxis zuständig ist – Der Entscheider über Investitionen sollte unbedingt über die steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Abschreibung Bescheid wissen.