Die elektronische AU in der Zahnarztpraxis 2021
18.03.2021 12:31 Uhr | Personal
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Oktober 2021 geplant
Die elektronische AU soll für den medizinischen Sektor – und damit auch für die Zahnarztpraxis – eine wertvolle digitale Unterstützung sein. Ursprünglich hatte man die Einführung für den Jahresbeginn 2021 geplant. Selbstverständlich ist für die effiziente Nutzung der Technologie jedoch wichtig, dass diese auch flächendeckend installiert ist. Allerdings verfügt aktuell nicht jede Praxis und auch nicht jede Kasse über das Handwerkszeug für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Initiative der kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbarte – gerade auch in der Ära von COVID 19 – mehr Zeit für die Umsetzung der einschlägigen Vorgaben. Die Einführung der elektronischen AU für die Übermittlung vom Arzt an die Krankenkasse wird somit auf den 01. Oktober 2021 verschoben und ab dem 01. Juli 2022 soll dann auch in die andere Richtung, also von der Krankenkasse an den Zahnarzt als Arbeitgeber, übermittelt werden.
Die Vorteile für den Zahnarzt / die Zahnärztin
Die Installation der Technik beziehungsweise der relevanten Software stellt die Basis für die Einführung der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Zahnarztpraxis dar. Wenn die Installation abgeschlossen und die Einarbeitung erfolgt ist, sollte der Aufwand für die digitale AU künftig geringer sein als die manuelle Ausstellung der AU, sodass mit geringem Aufwand die digitale AU versandt ist. Grade im Bereich der Digitalisierung gehört die eAU zu einer modernen Praxisabwicklung dazu.
Die Vorteile der elektronischen AU für MitarbeiterInnen
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für die MitarbeiterInnen eine zeitgemäße nützliche Einführung. Sowohl der Versand zum Arbeitgeber als auch der zur Krankenkasse kann nun digital umgesetzt werden. Das spart zum einen die Portokosten und zum anderen ist es für viele Patienten auch ein willkommener Komfort, den Postversand nicht durchführen zu müssen – insbesondere dann, wenn es ihnen aufgrund der Erkrankung nicht so einfach möglich ist. Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt weiterhin durch den Mitarbeiter, es soll jedoch die Pflicht zur Vorlage der ärztlichen Bescheinigung durch den Arbeitnehmer entfallen.
Damit der Arbeitnehmer sicher sein kann, nicht belangt zu werden, sollte bei der elektronischen Übermittlung etwas schief gehen, wird vorerst weiterhin eine Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ausgestellt, die als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel gilt.
Aufgepasst: Bitte die DSGVO beachten
Grundverordnung der EU gültig. Dem Schutz der personenbezogenen Daten kommt seitdem eine noch höhere Bedeutung als bisher zu. Mit dem digitalen Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist unbedingt zu berücksichtigen, dass die Datensicherheit gewahrt ist. Auch wenn dies durch ein hochwertiges Datenmanagement sowie durch die Softwarelösungen sichergestellt sein sollte, kann es durchaus sein, dass Zahnärzte und deren Team durch die Patienten zu diesem Thema befragt werden, sodass die Abläufe in der Praxis für alle klar definiert und dokumentiert sein sollten.
Elektronische AU - was Zahnärzte beachten sollten
Rund um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie sowohl als Arzt sowie auch als Arbeitgeber die Einführung der Technologie gut vorbereiten. So kann ein Merkblatt viele Fragen bereits abhandeln. Mit Ihrem IT-Experten sollten Sie besprechen, ob Ihre EDV für die Implementierung der Software für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung alle Elemente parat hat oder ob es Handlungsbedarf (auch für die Sicherheit der IT) gibt. Die Compliance für die neue Technik, also die Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter an der Neuerung mitzuwirken, ist wichtig. Vermitteln Sie, welche Arbeitseffizienz für Ihr Team durch die elektronische AU möglich wird. Bei Fragen können Sie die KZV oder auch KVB konsultieren.
Resümee: die elektronische AU als Neuerung
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird sowohl für die Zahnärzte als auch das Personal der Zahnarztpraxis wohl ein weiteres Instrument für die Digitalisierung werden, mit der ein wichtiger Zweck umgesetzt werden kann: sich zeitlich mehr dem Patienten widmen zu können. Bis dies verwirklicht werden kann, ist die solide Basis für die Technologie und deren Einführung zu schaffen. Je besser und früher dies gelingt, um so unkomplizierter wird der Start der neuen Services für die Praxen umsetzbar sein.
Update März 2022: Der ursprünglich für 1. Juli 2022 geplante Start der eAU wird auf das Jahr 2023 verschoben.