Das Telefon steht nicht still, der Terminkalender ist voll und im Wartezimmer stapeln sich die Patienten. In solchen Phasen können die Mitarbeiter einer Zahnarztpraxis eher keinen Urlaub nehmen. Im arbeitsreichen Praxis-Alltag kann es daher schnell passieren, dass der eine oder andere Angestellte seine Urlaubstage immer weiter verschiebt. Und irgendwann sind die Urlaubstage sang- und klanglos verfallen. Das darf so nicht mehr sein! Es gibt neue Bestimmungen, die eingehalten werden müssen und zu Problemen führen können, wenn man sie als Praxisinhaber ignoriert. Was Sie als Arbeitgeber über den Verfall von Urlaub in der Zahnarztpraxis, Gewährung von Urlaubstagen und Lohnfortzahlung während einer Corona-Quarantäne wissen sollten, erfahren Sie hier.