Hygiene ist ein fester Bestandteil zahnärztlicher Tätigkeit und eine Verpflichtung für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, ihre Patienten, ihr Team und sich selbst durch entsprechende Prozesse und den Einsatz adäquater Technik vor Infektionen zu schützen. Die Anforderungen an die Hygienemaßnahmen und Standards sind großteils gesetzlich geregelt oder über ergänzende Richtlinien und Empfehlungen festgelegt.
Die dadurch entstehenden Hygienekosten sind dabei eine besondere Art der Kosten, da man sie in den üblichen Auswertungen nicht direkt beobachten kann. Sie sind z.B. keiner Zeile der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) direkt zu entnehmen und verstecken sich vielmehr in vielen der in einer BWA enthaltenen Positionen.