Seit dem EuGH Urteil vom 14.05.2019 wird allgemein geraten, ein Zeiterfassungssystem in allen Arzt- und Zahnarztpraxen einzuführen, denn sämtliche Arbeitszeiten der Praxismitarbeiter sollten rechtssicher erfasst und dokumentiert werden. Ein neues Urteil des Arbeitsgerichtes Emden vom 20.02.2020 weist nun noch einmal auf die Dringlichkeit der Einführung eines solchen Zeiterfassungssystems hin.