PIA - Urlaubsstand in den Zahnarztpraxen in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

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PIA - Urlaubsstand in den Zahnarztpraxen in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

In den letzten beiden Auswertungen der Personalindex-Reihe für die Arbeitsbelastung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie analysierten wir, wie sich die Pandemie auf die Arbeitsauslastung und auf den Krankenstand der Zahnarztpraxis und des Praxisteams auswirkte. Hier stellten wir fest, dass vor Allem die Auslastung der Prophylaxekräfte und der Assistenzen in den Monaten März und April abflachte, doch bereits im Juni wieder auf das Vorkrisenniveau zurückkehrte. Bei den Zahnärzten hingegen stieg der Auslastungsgrad über diesen Zeitraum hinweg leicht an. 
In der Auswertung für den Krankenstand kann ein ähnlicher Trend beobachtet werden. Im März und April stieg der Krankenstand der Prophylaxekräfte und Assistenzen signifikant an, fällt dann aber spätestens im Juni wieder auf Vorkrisenniveau zurück. Für die Zahnärzte war gegensätzlich dazu eine unbedeutend geringere Krankheitsrate im Vergleich zum Vorjahr erkennbar. 
In folgendem Artikel schauen wir uns den Urlaubsstand des Praxisteams in Zeiten der Coronavirus-Pandemie genauer an.

Auswertung von Daten der genehmigten Urlaubstage in der Zahnarztpraxis

Grundlage der Studie sind die Daten aus einem Panel von knapp 60 Praxen. Für die Analyse verwenden wir anonymisierte Daten aus der Personalverwaltung auf täglicher Basis. In Summe beinhaltet der Datensatz ca. eine halbe Millionen Mitarbeitertage und mehr als fünf Millionen Datenpunkte. In unserem Personalindex der Arbeitsbelastung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie differenzieren wir zwischen den Gruppen Zahnärzte, Prophylaxekräfte und Assistenzen. Für die Auswertung des Urlaubsstandes in Zahnarztpraxen haben wir die genehmigten Urlaubsanträge analysiert.

Keine starke Veränderung im Urlaubsstand der Zahnärzte erkennbar

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Wie schon bei den letzten Auswertungen, macht sich die Pandemie in den Ergebnissen  der Gruppe "Zahnärzte" selbst kaum bemerkbar. Der Urlaubsstand verzeichnet für die Monate März und Mai stets ähnliche Werte wie die Jahre zuvor. Lediglich im April ist eine leichte Senkung des Urlaubsstandes zu erkennen, diese ist aber nicht besonders auffällig und kann auf den steigeneden Auslastungsindex der Zahnärzte im April zurückgeführt werden.

Urlaubsstand der Prophylaxekräfte steigt signifikant

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Im Gegensatz zu den Zahnärzten macht sich bei den Prophylaxekräften eine deutliche Erhöhung des Urlaubsstandes bemerkbar. Während der Index im März mit 7% bereits knapp 2 Prozentpunkte deutlich über dem Vorjahr lag, zeigt die Auswertung im April eine noch signifikantere Steigung von 9,4% auf 13,2%. Wie sich bereits im Auslastungsindex gezeigt hat, geht mit dem erhöhten Urlaubsaufkommen im April eine Senkung der Arbeitsauslastung der Prophylaxekräfte einher.
Der Mai hingegen verzeichnet einen Rückgang des Urlaubsindexes im Vergleich zum Vorjahr von 7% auf 4,4%. Den Erkenntnissen des SLIC zu Folge kommen ab Mai allmählich wieder vermehrt Patienten in die Praxis, darin kann der sinkende Urlaubsstand für den Monat begründet sein.

Deutlich erhöhter Urlaubsstand bei den Assistenzen

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Auch bei den Assistenzen steigt der Stand des Urlaubes vor Allem über die Monate März und April hinweg an. Im März ist ein um 1,2 Prozentpunkte höherer Urlaubsstand ausgewiesen als noch im Vorjahr und im April kommt es zu einer Erhöhung um 2,0 Prozentpunkte. Im Mai ist der Wert des Urlaubsstandes fast identisch zum Vorjahr.

Einführung der Kurzarbeit als Begründung für die vorliegenden Ergebnisse

Sowohl für die Prophylaxekräfte als auch für die Assistenzen ist ein deutlich höherer Urlaubsstand für die Monate März und April verzeichnet. Dies kann sich mit der Einführung von Kurzarbeit in den Zahnarztpraxen erklären lassen. Eine Voraussetzung für die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist, dass der Arbeitsausfall als unvermeidbar gilt. Wenn sich die Prophylaxekraft Urlaub nimmt oder Überstunden abbauen kann, so kann der Arbeitsausfall zeitweise vermieden werden und eine Beantragung von Kurzarbeitergeld ist zunächst nicht zulässig. Somit sind viele Mitarbeiter dazu angehalten, sich ersteinmal Urlaub zu nehmen bzw. Stunden abzubauen. Die Auswertungen bestätigen, dass in den Monaten März, April und Mai vorhandene Überstunden abgebaut und keine neuen Überstunden generiert wurden.
Selbstverständlich können Mitarbeiter nicht gezwungen werden, sich Urlaub zu nehmen, aber für den Zeitraum bereits genehmigte Urlaube müssen nicht zurückgezogen werden. Durch den Wegfall einer Kinderbetreuung wurden Mitarbeiter mit Kindern vor eine zusätzliche Herausforderung gestellt. Diese waren möglicherweise froh, sich kurzfristig Urlaub nehmen zu können.
Eine Erhebung der Bundeszahnärztekammer analysiert auf Basis der Informationen von über 1.000 Praxen, dass Kurzarbeit von über zwei Dritteln der Zahnarztpraxen in Anspruch genommen wurde.
Unsere Auswertungen zeigen, dass im Verhältnis zu den weiteren Praxismitarbeitern überwiegend Prophylaxekräfte im April und Mai in die Kurzarbeit geschickt wurden, aber auch für viele Assistenzen und einige Zahnärzte wurde Kurzarbeit angeordnet. Auszubildende sind von der Kurzarbeit kaum betroffen. Diese Tatsache liegt darin begründet, dass Auszubildende in der Regel nicht in die Kurzarbeit geschickt werden dürfen. Die Praxis ist verpflichtet alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbildung weiterhin gewährleisten zu können.

In der Praxs wird die Teilnahme an Fortbildungen vermieden

Im Personalindex ist außerdem erkennbar, dass die Nachfrage und Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen stagniert. Das Ergebnis kommt nicht unerwartet, denn Fortbildungen in diesem Zeitraum wurden größtenteils abgesagt oder verschoben. Erst ab Juni ist wieder eine zunehmende Teilnahme an Fortbildungen verzeichnet.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Für die Personalindex-Reihe zur Arbeitsbelastung in Zahnarztpraxen während der Coronavirus-Pandemie lässt sich abschließend festhalten, dass das Arbeitsaufkommen der Prophylaxekräfte und der Assistenzen in den Monaten März und April zurückging und ab Mitte April erst wieder allmählich anstieg. Bei den Zahnärzten hingegen ist ein Anstieg der Arbeistauslastung erkennbar. Im Juni 2020 konnte über das gesamte Praxisteam hinweg annähernd wieder die gleiche Praxisauslastung erreicht werden wie vor der Krise.
Weiterhin zeigen die Auswertungen, dass Zahnarztpraxen dieses Jahr im März, April und teilweise auch noch im Mai mit einem deutlich erhöhten Krankenstand der Prophylaxekräfte und Assistenzen zu kämpfen hatten. Diese Ergebnisse können auf die im März verkündeteten Kontaktbeschränkungen zurückzuführen sein. Krankenkassen analysieren ebenfalls einen außergewöhnlich hohen Krankenstand im März. Zahnärzte ließen sich davon nicht beeinflussen und versuchten weiterhin ihren Umsatz zu erbringen. Hier ist keine Erhöhung des Krankenstandes zu beobachten. Mit Lockerungen der Maßnahmen nimmt auch der Krankenstand wieder ab und liegt bereits im Juni 2020 auf einem ähnlichen Niveau wie ein Jahr zuvor.
Bei den Prophylaxekräften ist im April dieses Jahres auffällig mehr Urlaub zu betrachten. Das kann in Zusammenhang mit der Einführung von Kurzarbeit stehen, denn eine Bedingung für den Erhalt von Kurzarbeitergeld ist, dass der Arbeistausfall nicht vermieden werden kann. Mit der Inanspruchnahme von Urlaub oder dem Abbau von Überstunden, kann der Arbeitsausfall zunächst vermieden werden. Laut unseren Auswertungen sind besonders die Prophylaxekräfte aber auch Assistenzen und Zahnärzte von Kurzarbeit betroffen.


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