Ist Ihr Datev-Kontenrahmen fit für 2017?
09.09.2016 10:05 Uhr | Sonstiges
Erstellt Ihr Steuerberater Ihren Jahresabschluss in Datev auf dem Kontenplan SKR 80 für Zahnärzte?
Wenn ja, dann wird es jetzt Zeit, dass Sie sich mit Ihrem Steuerberater über den Kontenplan für 2017 unterhalten. Sie sind sich nicht sicher, ob dies der Fall ist? Ein Anruf bei Ihrem Steuerbüro schafft Gewissheit.
Bisher konnte die zahnärztliche Buchhaltung auf der Basis des Spezialkontenrahmens SKR 80 für Zahnärzte erstellt werden. Jede Kontonummer bestand aus 4 Ziffern. Zum Beispiel hatte der Praxisbedarf die Kontonummer 4000 und die Einnahmen von der KZV wurden auf das Konto 8000 gebucht.
Hier werden spätestens ab dem 01.01.2017 Änderungen fällig. DATEV hat offiziell die Kontenpläne SKR 80 für Zahnärzte und SKR 81 für Ärzte zum 31.12.2016 abgekündigt. Ersatzweise kann mit dem SKR 03 oder 04 gearbeitet werden. Für eine Erstellung von Branchenvergleichen bietet die DATEV die Umstellung auf ein Branchenpaket (auf Basis der Kontenpläne SKR 03 bzw. SKR 04) mit 6-stelligen Kontonummern an. Das Konto für Praxisbedarf wäre dann z. B. nicht mehr wie bisher 4000, sondern 400010 im Branchenpaket auf Basis SKR 03.
Welche Konsequenzen hat eine Umstellung für den Zahnarzt und was muss er beachten?
1.
Der Zeitpunkt der Umstellung wird vom Steuerberater ausgewählt! Der Zahnarzt sollte seinen Steuerberater deshalb unbedingt vor dem Jahreswechsel 2017 darauf ansprechen, ob auch bei ihm eine Umstellung notwendig wird. Wenn bisher der SKR 03 oder 04 verwendet wurde, ist eine Umstellung nicht zwingend.
2.
Wenn der Steuerberater umstellen möchte, empfehlen wir die Umstellung auf den SKR 03, da bei diesem ähnliche Kontenklassen (4000er = Kosten / 8000er = Einnahmen) verwendet werden. Es kommen lediglich zwei weitere Stellen am Ende der Kontonummer hinzu und einige Konten bekommen neue Nummern.
3.
Eine Umstellung vom SKR 80 auf den SKR 04 ist nicht empfehlenswert. Die Umstellung ist aufgrund der Wechsel der Kontenklassen nur schwer nachvollziehbar und erschwert einen Vergleich mit den Vorperioden.
4.
Selbstbucher sollten sich zum Jahreswechsel mit dem Steuerberater absprechen. Bei Verwendung des SKR 80 oder 81 ist eine Jahresübernahme der DATEV in das Buchungsjahr 2017 nur mit Wechsel des Kontenrahmens möglich.
5.
Eine Umstellung in fibu-doc ist problemlos möglich. In fibu-doc kann man seit 2015 wahlweise zwei weitere Stellen bei den Kontonummern hinzufügen. Diese sind dann zunächst zwei Nullen. Anschließend können die existierenden Konten auf die vom Steuerberater gewünschten Nummern geändert werden.
HINWEIS:
Bitte stellen Sie Ihre Buchhaltung nur um, wenn Sie von Ihrem Steuerbüro dazu aufgefordert werden oder Sie mit diesem darüber gesprochen haben! Klären Sie frühzeitig, ob eine Umstellung für Sie nötig ist. Die Kontenpläne sind dann in Datev und Fibu-Doc anzupassen und abzustimmen. Für diese Arbeiten sollten Sie genug Vorlauf einplanen, um pünktlich im neuen Jahr mit dem Buchen starten zu können.
ACHTUNG:
Sollten Sie Daten zwischen Ihrer Praxissoftware und fibu-doc austauschen (z.B. OPOS oder Kasse) ist unbedingt abzuklären, ob die Praxissoftware ebenfalls mit 6-stelligen Konten arbeiten kann. Dies sollten Sie mit dem Hersteller Ihrer Praxissoftware unbedingt vor der Umstellung abklären.
Für control-doc Anwender ist die Umstellung des Kontenrahmens ebenfalls durchzuführen.
Wir sind Ihnen gerne bei der Umstellung in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater behilflich.