Lässt sich das Homeoffice auch in Arzt- und Zahnarztpraxen umsetzen?
13.06.2022 11:44 Uhr | Personal
Spätestens seit der Coronakrise ist das Thema Homeoffice in aller Munde. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwarten heute mehr als eine gute Bezahlung im Job. Es geht ihnen oftmals um eine ausgeglichene Work-Life-Balance – und dazu gehört für viele mittlerweile eben auch die Möglichkeit, zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiten zu können. Aber lässt sich die Arbeit aus dem Homeoffice in Arzt- und Zahnarztpraxen überhaupt verwirklichen? Wir zeigen, wo es funktioniert und was dazu notwendig ist.
Können Angestellte einen Arbeitsplatz im Homeoffice verlangen?
Nein, einen rechtlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Die seinerzeit befristet aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sah in § 2 Abs. 4 für Arbeitgeber lediglich vor „den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeit in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“.
Inzwischen lautet der entsprechende Paragraf wie folgt:
„Der Arbeitgeber hat alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren.“
Das heißt also, dass die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, eine freiwillige Entscheidung des Arztes oder Zahnarztes als Arbeitgeber ist und somit kein gesetzlicher Anspruch besteht.
Video-Sprechstunde und Homeoffice
Die Digitalisierung schreitet voran – das gilt natürlich auch für den medizinischen Sektor. Dazu gehören auch bestimmte Tätigkeiten, für die zumindest ein Teil des Personals nicht unbedingt physisch in der Arzt- oder Zahnarztpraxis anwesend sein muss.
Zahlreiche Mediziner bieten mittlerweile die sogenannte „Video-Sprechstunde“ an. Telemedizinische Anwendungen wie etwa das Telemonitoring sind auch zum Beispiel in der Radiologie oder der Dermatologie mittlerweile gang und gäbe. Zwischen Ärzten verschiedener Fachrichtungen und ebenso beim Patientengespräch sind Telekonsile längst fester Bestandteil des Arbeitsalltags.
Die Rechtslage
Wie beim normalen Praxisbetrieb müssen natürlich auch beim Patientengespräch oder beim fachlichen Austausch via Computer einige rechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
So sind beispielsweise die Bestimmungen des Datenschutzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) streng einzuhalten.
Auch dürfen Ärzte und Zahnärzte nur Kommunikationssysteme für die Tätigkeit am Bildschirm nutzen, die zuvor von der KV beziehungsweise KZV geprüft und zugelassen wurden.
Bei der Video-Sprechstunde ist Vertraulichkeit – wie in der Praxis auch – oberstes Gebot. Zuvor muss vom Patienten eine Einwilligung eingeholt werden, dass der Anbieter des Videodienstes seine Daten verarbeiten darf. Vor Beginn des Arzt-Patienten-Gespräches müssen im Übrigen alle eventuell anwesenden Personen vorgestellt und ein störungsfreies Gespräch garantiert werden können.
Dass eine Video-Sprechstunde frei von Werbung sein muss und nicht aufgezeichnet werden darf, versteht sich von selbst.
weitere Tätigkeitsfelder für das Homeoffice
Neben den unterstützenden Behandlungsleistungen können weitere Aufgaben entweder vom Arzt oder Zahnarzt selbst oder eben auch von den Angestellten im Homeoffice übernommen werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Patientenaufklärung
- Behandlungsplanung
- Vor- und Nachsorge bei OP-Patienten
- reine Verwaltungsaufgaben
- Materialbestellung
- Pflege des Terminkalenders
- Recall
- Qualitätsmanagement
- Fortbildungsplanung
- Personalmanagement
- Praxismanagement
Auch hierbei sind Bestimmungen zu beachten
Als Arzt oder Zahnarzt hat man gewisse Verpflichtungen dem Datenschutz gegenüber, wenn man seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit des Homeoffice anbietet.
So bedarf es zum Beispiel eines Nachtrags oder einer Ergänzung im Arbeitsvertrag, in dem die Regeln fürs Homeoffice klar genannt werden.
Auch ist dem oder der Angestellten im Homeoffice gegebenenfalls ein eigener Computer zur Verfügung zu stellen, der ausschließlich zur Praxisarbeit genutzt wird. Um dabei auch im Hinblick auf sensible Patientendaten die Sicherheit zu gewährleisten, sollte unbedingt ein sogenanntes „Virtual Private Network (VPN) eingerichtet werden, das die Kommunikation zwischen Homeoffice und Praxis absichert.
Von Seiten der Arbeitnehmer ist sicherzustellen, dass sie für die Arbeit im Homeoffice nur Internetzugänge nutzen, die sicher und nicht öffentlich sind (wie zum Beispiel Internet Hotspots oder öffentliches WLAN).
Auch muss das Homeoffice so gestaltet sein, dass es sicher ist, was beispielsweise dadurch gewährleistet werden kann, dass der heimische „Büroraum“ abschließbar ist. Einfach einen Laptop auf den Küchentisch stellen, während im Hintergrund die Kinder spielen und der Mann das Mittagessen zubereitet, geht also nicht.
Zeiterfassung im Homeoffice
Die Arbeit im Homeoffice ist immer mit einem gewissen Vertrauen verbunden. Dennoch sollte die im Homeoffice geleistete Arbeitszeit erfasst werden. Dafür eignen sich digitale Zeiterfassungstools wie beispielsweise pepito.
Hier existieren verschiedene Möglichkeiten zur Dokumentation der Homeoffice-Arbeitszeiten:
- Homeofficezeiten können über den Dienstplan fest geplant und dem Stundenkonto automatisch angerechnet werden. Ein zusätzliches Stempeln ist in diesem Fall nicht notwendig.
- Die erbrachte Arbeitszeit wird manuell im System nachgetragen. Hier könnte allerdings der Nachteil entstehen, dass dazu tendiert wird Überstunden anzugeben und Minusstunden zu verschweigen.
- Grundsätzlich kann eine Praxis in den Grundeinstellungen die Möglichkeit schaffen, dass einzelne Mitarbeiter über eine Mitarbeiterapp ihre Zeiten von überall erfassen können. Auch hierfür ist eine große Vertrauensbasis notwendig.
Zusammenfassend wird das Thema Homeoffice in allen Arzt und Zahnarztpraxen immer präsenter. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, als Arbeitgeber attraktiv zu sein. So kommt man in bestimmten Bereichen nicht mehr um Homeofficezeiten herum. Es ist empfehlenwert in der Praxis ein möglichst transparentes und einheitliches Programm wie pepito zur Unterstützung einzuführen, sodass auch Homeoffice im Praxisalltag gelebt werden kann.