Spahn stellt finanziellen Schutzschirm für Zahnärzte in Aussicht

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Spahn stellt finanziellen Schutzschirm für Zahnärzte in Aussicht

Wie wir bereits wiederholt in unserem Blog und jüngst auch im 'Aufgebohrt' Podcast berichteten, konnten wir in unserem Praxis-Panel nach der Einführung des Kontaktverbots am 22. März einen Rückgang der Leistungserbringung von durchschnittlich ca. 40-45% beobachten (KW13 = Woche vom 23. März). In KW14 hat sich dieser Trend leider bestätigt und sogar leicht verstärkt und wir beobachteten einen Rückgang der Leistungserbringung um ca. 45-50%.

Die bisher von Bund und Ländern erlassenen Maßnahmen und Hilfspakete gehen jedoch aufgrund ihrer Voraussetzungen weitgehend an Zahnarztpraxen vorbei. Auch der bereits mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz beschlossene Rettungsschirm hat die Zahnärzteschaft explizit ausgelassen. Dies war insbesondere in Anbetracht der oben dargestellten Umsatzverluste und aufgrund der recht hohen Personal- und Kapitalintensität von Zahnarztpraxen verwunderlich. 

Für große Erleichterung sorgte daher über das Osterwochenende die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, nach der auch den Zahnarztpraxen und Therapeuten nun unter die Arme gegriffen werden soll. Spahn hatte in einem Interview am 11. April zunächst angekündigt, dass Zahnarztpraxen für das Jahr 2020 mindestens 90% der Vergütung des Vorjahres erhalten sollen, um die Liquidität der Praxen kurzfristig zu sichern. Am Ende des Jahres 2020 sei dann eine Abrechnung mit den tatsächlich erbrachten Leistungen der Praxen geplant, wobei zu viel erhaltene Zahlung dann bis auf 30% zurückbezahlt werden sollen. Hierbei sollen sonstige staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet werden.

Die genauen Details der Maßnahme sind noch nicht bekannt. So ist aktuell unklar, ob dies nur die Zahlungen der KZVen betrifft, oder ob auch die PKV mit von der Partie ist. Auf der Seite des BMG wurden die grundsätzlichen Pläne jedoch am 12. April bestätigt. Die geplante Verordnung soll noch in der kommenden Woche in Kraft treten.

Wir werden Sie hierzu auf dem Laufenden halten und ebenfalls unser Liquiditätsmodell und den begleitenden Artikel dazu aktualisieren. Sollten sich im Zusammenhang mit dem Schutzschirm sinnvolle Anpassungen an solvi control ergeben, werden wir diese ebenfalls kurzfristig umsetzen und unsere Kunden informieren.