fibu-doc Update 2020.3 Für umsatzsteuerpflichtige Anwender!

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fibu-doc Update 2020.3 Für umsatzsteuerpflichtige Anwender!

Nachstehend werden wir Ihnen die Umsetzungen in fibu-doc aufzeigen. Der Prozess von Beschluss bis zur Umsetzung durch die DATEV war außerordentlich kurzfristig. Wir erhielten erst am 22.06.2020 die Informationen zur geplanten Umsetzung der Programmroutinen durch die DATEV. Daher bitten wir um Verständnis, dass noch nicht alle Funktionen und Auswertungen abschließend zur Verfügung stehen. Mit diesem Update werden die Buchungsfunktionen aktualisiert. Auch von uns erhalten Sie kurzfristig ergänzende Updates. Bitte beachten Sie daher auch die kommenden Updatenews.

Das neue fibu-doc Update 2020.3 können Sie hier  (Menüpunkt fibu-doc / Downloads) herunterladen. 

Umsetzungen in fibu-doc

Einrichtung:
Wir empfehlen, auf die Anlage zusätzlicher Einnahmen- und Ausgabenkonten zu verzichten, da dies auch bei der DATEV zum Teil nicht vorgesehen ist. Lediglich die bestehende Beschriftung sollte bezüglich der zusätzlichen Steuersätze angepasst werden. Die endgültige Umsetzung sollten Sie mit Ihrem Steuerberater abstimmen. Bitte beachten Sie, dass jedes zusätzlich angelegte und bebuchte Konto dauerhaft in Ihrem Kontenplan - also auch für die folgenden Jahre - mitgeführt wird.

In fibu-doc verzichten wir auch auf die zusätzliche Anlage von weiteren Steuerkonten. Die zutreffenden Steuersätze werden mit der Funktion "abweichender Steuersatz" erfasst und können für die DATEV differenziert exportiert werden. 

Buchungserfassung:
Für das 3. und 4. Quartal 2020 sind die Standard-Steuersätze auf 16% und 5% festgelegt. fibu-doc rechnet daher bei Buchungserfassung zwischen 1.7. und 31.12.2020 automatisch mit diesen Steuersätzen.
Soll im 2. Halbjahr 2020 eine Rechnung verbucht werden, welche den Steuersätzen 19% bzw. 7% aus den Vorperioden zuzuordnen ist, dann ist mit der Funktion"abweichender Steuersatz" (abw. Steuersatz) zu erfassen.

Bank- und Kassenimporte:
Einzelbuchungen können sowohl mit den neuen als auch den alten Steuersätzen durchgeführt werden.
Splittbuchungen können derzeit nur mit den aktuell gültigen Steuersätzen von 16% und 5% erfasst werden. Sollen Splittungen mit den abweichenden Buchungssätzen (19% oder 7%) erfasst werden, so muss diese Splittbuchung manuell erstellt werden. Hierzu sollten Sie die Buchung in der Bank zunächst auf ein Interimskonto (Unklar, durchlaufende Posten o.ä.) erfassen und die Splittung über den Programmpunkt "Buchen" manuell neu erfassen. Danach löschen Sie die Ursprungs-Buchung aus dem Interimskonto. Kontrollieren Sie am Ende Ihrer Buchungssitzung den Banksaldo!

Manuelle Buchungserfassung ("Buchen"):
Einzel- und Splittbuchungen können mit den alten sowie den neuen Steuersätzen ausgeführt werden.

Umbuchungen ("Umbuchen"):
Angelegte Buchungsvorlagen werden im 2. Halbjahr 2020 automatisch auf die geltenden, veränderten Steuersätze zugreifen. Bei Verbuchung von Leistungen aus dem 1. Halbjahr nutzen Sie gegebenenfalls die Funktion "abweichender Steuersatz".

Journal:
In den Einstellungen (Zahnrad) ist die Spalte "Abw. Steuersatz" hinzuzuschalten, in der die abweichenden Steuersätze dann angezeigt werden.

Anmerkung: Die Im- und Exportfunktionen für das 3. und 4. Quartal 2020 werden mit ergänzenden Updates angepasst. Dies betrifft die DATEV-Schnittstellen und die Schnittstelle Elster für die Umsatzsteuer-Voranmeldung. OPOS-Exporte sind unverändert möglich.

 

Um das fibu-doc-Update zu installieren, sind folgende Arbeitsschritte erforderlich:

Hinweis: Ist fibu-doc auf mehreren Rechnern installiert, ist die Durchführung des Updates auf jedem Rechner notwendig. Bevor Sie das Update installieren, müssen alle Teilkontierungen importiert werden.

1) Führen Sie eine Datensicherung durch (entfällt für die Version fibu-doc opos)
(Klicken Sie hier für: Anleitung Datensicherung

2) Prüfen und notieren Sie, in welchem Verzeichnis fibu-doc installiert ist 
(Klicken Sie hier für: Anleitung Installationspfad fibu-doc)

3) Installieren Sie das fibu-doc Update
(Klicken Sie hier für: Anleitung Durchführen eines Updates)


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.