Fibu-doc Anwenderworkshop 29.11.2017 in Limburg/Lahn

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Veränderung ist unser Standard

Kennen Sie den? Als der Professor die Unterlagen für die Prüfung austeilt, entsteht Unruhe unter den Studenten. „Herr Professor, das sind doch die gleichen Fragen wie bei der letzten Prüfung“ stellt einer der Prüflinge fest. „Stimmt“ lächelt der Professor – „aber die Antworten haben sich geändert“. Das Prüfungsfach könnte im Bereich Betriebswirtschaft oder Steuern liegen. Denn da ist Veränderung die Regel: Eingeführte Prozesse und programmierte Funktionen werden hinfällig, weil sich die Rahmenbedingungen ändern. Daher möchten wir mit unserem Anwenderworkshop im November wieder erfahrenen und neuen Anwendern hilfreiche Tipps für die tägliche Arbeit mit fibu-doc geben und die durchgeführten und anstehenden Programmänderungen und -ergänzungen erläutern. Im ersten Teil der Veranstaltung stehen wie gewohnt buchungstechnische Fragen im Vordergrund, im zweiten Teil wollen wir Ihnen die Anpassungen erläutern, die durch geänderte Rahmenbedingungen in Technik, Politik und Gesetzgebung verursacht wurden.



Wichtige Regelungen im Steuerrecht


Auswirkungen auf die Programmierung in fibu-doc hatten u.a. die Regelungen der GoBD, die im Jahre 2014 vom Bundesministerium der Finanzen neu zusammengefassten Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD). Beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2015 griffen diese Anordnungen maßgeblich in die Organisation von Unternehmen ein. Die letzten Änderungen traten mit Beginn des Jahres 2017 in Kraft. Vielleicht ist auch Ihnen ja aufgefallen, dass in kleinen Einzelhandelsgeschäften, welche bisher noch mit Bonrolle und einfacher Additionskasse abrechneten, seit Beginn diesen Jahres aufwendige Kassensysteme stehen. Das ist eine der Auswirkungen der oben aufgeführten GoBD, welche maßgebliche Änderungen im Bereich der Kassenverwaltung mit sich gebracht haben. Auch im Zusammenhang mit diesen Anforderungen haben wir die Hintergrunddokumentation in fibu-doc entsprechend der GoBD angepasst.



Technische Änderungen

Die DATEV hat den Kontenplan für Ärzte abgekündigt – was in der Konsequenz heißt, dass die Steuerberater der DATEV ab dem Kalenderjahr 2017 keine Buchhaltung auf Basis des SKR80 mehr hochladen können. Unser Programm wurde angepasst und ist nun auch in der Lage, den Kontenplan im 6-stelligen Branchenpaket der DATEV darzustellen, und zwar jeweils für den SKR03 oder SKR04. Gleichzeitig wurde die Abkündigung für das Postversandformat umgesetzt. In fibu-doc finden Sie seit diesem Jahr bereits die neue Schnittstelle der DATEV.



Auswirkungen von europäischen Verordnungen und internationalen Gesetzen

Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer sowie die Umstellung der Banken auf SEPA mit entsprechenden Änderungen in den Exportformaten waren Anforderungen, die aufgrund europäischer Gesetzgebung auf die Buchhaltung unter deutscher Gesetzgebung durchschlugen und in fibu-doc umgesetzt wurden. Die Umsatzsteuerzahlung bei grenzüberschreitenden Geschäften betrifft zunehmend auch die Zahnarztpraxen, da sowohl Dienstleistungen als auch Waren aus dem europäischen Ausland bezogen sowie Umsätze im europäischen Ausland generiert werden. Die Welt wird kleiner – dies zeigt sich auch dadurch, dass es keine Mühe darstellt, in Asien oder USA einzukaufen. Die hierbei aus steuerlicher Sicht notwendigen Anpassungen werden im nächsten Update von fibu-doc zur Verfügung stehen. Die Thematik hier heißt u.a. „Verbuchung der Einfuhrumsatzsteuer“ und betrifft eigentlich jeden, der Handelsbeziehungen zu Drittländern unterhält. Besuchen Sie uns im historischen Limburg und nehmen Sie wichtige Informationen für Ihre tägliche Arbeit mit nach Hause.


Barbara Mertens ist seit über 5 Jahren Mitarbeiterin bei Fibu-doc Praxismanagement GmbH. Neben der Anwendungsberatung für alle Produkte steht sie den Kunden für Schulungen und als Referentin zur Verfügung.