Einblick in die TOP TEN der Abrechnung
07.06.2017 09:22 Uhr | Sonstiges
Die wichtigsten Fragen und Antworten aus dem Bereich Abrechnung
Wie in unserem Mai-Newsletter annonciert, beschäftigen wir uns in diesem Jahr bei unserem traditionellen Wirtschaftswochenende auf Mallorca mit den aktuellsten und dringendsten Praxisfragen aus den Bereichen Buchhaltung, Controlling, Personal, Steuerberatung, Rechtsberatung und Abrechnung. „Die TOP-TEN-Themen der Abrechnung“ hat unser Referent Dr. med. dent Michael Striebe seinen Vortrag überschrieben. Wir haben ihn gebeten, uns schon einmal vorab einen Einblick in sein Thema zu gewähren. Hier seine Antwort: „Die Rechnungslegung stellt die betriebswirtschaftliche Grundlage der zahnärztlichen Praxis dar. Während es sich beim Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) um ein Festpreisverzeichnis mit zahlreichen restriktiven Vorschriften handelt, bietet die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bei richtiger Handhabung nach wie vor erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven. Die TOP TEN der zahnärztlichen Abrechnung sind also die 10 Kapitel der GOZ, die, nach Fachgebieten gegliedert, die zahnärztlichen Leistungen auflisten. Auf einem Spaziergang durch diese 10 Abschnitte präsentieren wir Ihnen daher Hinweise, die die Erfassung Ihrer Leistungen optimieren. Freuen Sie sich auf Abrechnungstipps, die bei konsequenter Anwendung eine deutliche Steigerung des Praxisertrags bewirken. Stationen auf unserem Spaziergang werden u.a. sein:
TOP 1: Die vergessenen und die falschen Leistungen - Berechnen Sie das, was Sie machen?
- Machen Sie das, was Sie berechnen?
- Dokumentieren und berechnen Sie Ihre Leistungen vollständig und richtig!
TOP 2: Der Steigerungssatz
- Ist er nur ein lästiges Übel?
- Sind wirklich all Ihre Leistungen nur "durchschnittlich"?
- Steigern und begründen Sie GOZ-konform!
TOP 3: Nicht in der GOZ beschriebene Leistungen - Gibt's die überhaupt?
- Bereitet die Abrechnung nicht nur Probleme?
- Bewerten und berechnen Sie analoge Leistungen formal korrekt!
Erhalten Sie konkrete und unmittelbar umsetzbare Hinweise für die tägliche Praxis."
Herr Dr. med. dent Michael Striebe ist einer unserer Fachreferenten beim fibu-doc-Wirtschaftswochenende am 30.09. - 02.10.2017 Kurzvita Dr. med. dent. Michael Striebe: Jahrgang 1957, 1978-1983 Studium der Zahnmedizin und Promotion an der Universität Marburg, 1983-1985 Assistentenzeit und Stabsarztfunktion bei der Bundeswehr, seit 1985 niedergelassen in eigener Praxis in Hannover, im Lauf der vergangenen 10 Jahre u.a. Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen, Vorsitzender der GOZ Arbeitsgruppe Nord, Mitglied des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht und des Ausschusses Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Co-Autor des Kommentars der BZÄK zur GOZ, gutachterliche Tätigkeit als zahnärztlicher Sachverständiger, über 100 Veröffentlichungen zum zahnärztlichen Gebührenrecht