Der Zahnarzt als Inhaber
22.09.2017 12:52 Uhr | Sonstiges
Damit Ihre Vorsorge nicht zum Notfall wird
Um unseren Kunden neben einwandfrei funktionierenden Produkten möglichst umfassende Informationen zu den Themen Praxismanagement und -führung zu bieten, tauschen wir uns regelmäßig in einem umfangreichen Netzwerk aus. Martin Stromberg, Geschäftsführer der Stromberg Finanz Consulting GmbH, Beratung für Ärzte und Zahnärzte, zeigte uns eine häufig nicht ausreichend geregelte Situation in Zahnarztpraxen auf. Lesen Sie nachfolgend seine aufschlussreichen Ausführungen: Es ist ein großer und weitverbreiteter Irrtum, dass man seine Interessen im Falle einer Krankheit, eines Unfalls oder im Alter automatisch durch Ehepartner oder Familienangehörige gesetzlich wirksam vertreten lassen kann – in Situationen also, in denen man selbst nicht mehr in der Lage ist, rechtlich verbindliche Entscheidungen zu treffen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§1896 BGB) ist geregelt, dass ein Volljähriger (auch das volljährige Kind) nur dann keinen gesetzlichen Betreuer bekommt, sofern er dies zuvor frei mittels Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht verfügt hat. Liegt diese nicht vor, wendet sich das Krankenhaus im Ernstfall ans Amtsgericht und beantragt die Bestellung eines amtlichen Betreuers gemäß Gesetz, der uneingeschränkten Zugriff auf das Privat- und evtl. auf das Praxisvermögen hat. Der Betreuer fällt also wesentliche gesundheitliche, private, wirtschaftliche oder berufliche Entscheidungen, ohne dass Angehörige den geringsten Einfluss nehmen können. Sofern das Gericht ein Familienmitglied oder einen Verwandten zum Betreuer bestellt, hat dieser dem Gericht gegenüber Rechenschaft für sein Handeln abzulegen. Was ist, wenn ein Partner handlungsunfähig ist? Meistens sind in BAG-Verträgen Kontovollmacht, gemeinsame Einstellung/Kündigung von Personal und einstimmige Entscheidungen der Partner bei Praxisinvestitionen und Bankdarlehen geregelt. Was ist jedoch, wenn ein Partner nicht handlungsfähig ist? Handlungsunfähigkeit ist häufig in BAG-Verträgen nicht oder nur unzureichend geregelt. Niemand ist berechtigt, ein an den Praxisinhaber gerichtetes Einschreiben entgegenzunehmen, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen (auch Prolongation von Darlehen) zu treffen, Konten und Verträge zu kündigen, Praxisinhabervertretung und Mitarbeiter einzustellen bzw. zu kündigen oder auch die Praxis zu verkaufen. Praxisinhaber verdrängen, dass sie durch Unfall, geistige Demenz, körperlichen Verfall oder altersbedingte Beschwerden längerfristig ausfallen können und ggf. die Geschäftsfähigkeit verlieren. Um diese Fremdbestimmung von vorneherein auszuschließen, ist es notwendig, frühzeitig eine Unternehmer-Vorsorgevollmacht - zusätzlich zur privaten Vorsorgevollmacht - zu fixieren. Denn damit bevollmächtigen Sie eine von Ihnen ausgewählte Person im Ernstfall anstelle des gesetzlichen Betreuers für Sie und in Ihrem Interesse zu handeln und eine angemessene und stetige Fortführung Ihrer Praxis sicherzustellen. Entscheidend ist ferner einen Notfallplan zu gestalten und einen Notfallordner anzulegen, auf den alle Beteiligten schnellen Zugriff haben:
- Was sind zu regelnde Notfälle? (Tod, Geschäftsunfähigkeit, lange Krankheit)
- Wer muss wann informiert werden - sofort, 48h, 1. Woche (Praxisteilhaber mit Unternehmer-Vorsorgevollmacht, Ehepartner, weitere Personen)
- Wer ist in die Notfallplanung eingeweiht?
- Ist die Notfallplanung auf Machbarkeit überprüft worden?
- Sind Rechtssicherheit und Aktualität gewährleistet?
Stromberg Finanz Consulting GmbH kümmert sich umfassend um die Belange von Familien und Praxen und moderiert die komplexen Zusammenhänge zwischen Medizin, Recht, Steuern und Finanzen. Unter info@stromberg-finanzen.de können Sie kostenfrei ein detailliertes Inhaltsverzeichnis eines Notfallordners anfordern, welches aus langjähriger Beratungspraxis entstanden ist.
Martin Stromberg Geschäftsführender Gesellschafter der Stromberg Finanz Consulting GmbH, Düsseldorf, www.stromberg-finanzen.de Zertifizierter European Financial Planner, Diplom-Kaufmann, Bankkaufmann und Ökonom Vorsorge und Betreuung. Seit 20 Jahren auf die Betreuung von Human- und Zahnmedizinern spezialisiert.