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Umsatzsteuervoranmeldung

Für jeden Umsatz, den eine Praxis generiert, muss eine Umsatzsteuer vereinnahmt werden, sofern sie umsatzsteuerpflichtig ist. In der Umsatzsteuervoranmeldung gibt die Praxis dem Finanzamt Auskunft darüber, welche Umsatzhöhe im meldepflichtigen Zeitraum erwirtschaftet wurde und wie hoch der abzuführende Umsatzsteuerbetrag ist. Weiter erfolgt der Abzug der ermittelten Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen. Der Differenzbetrag wird dann direkt beim Finanzamt beglichen.

Eine Umsatzsteuervoranmeldung findet in regelmäßigen Abständen statt und kann über das Steuerverwaltungsprogramm ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden. In welchen zeitlichen Abständen die Meldung erfolgt (monatlich/vierteljährig oder jährlich) wird aufgrund der Höhe der Umsatzsteuerlast des Vorjahres vom Finanzamt bestimmt.

Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt stets bis zum 10. Tag nach dem entsprechenden Erfassungszeitraum.


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