Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stellt die Basis für die Abrechnung von Leistungen dar, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden oder die privat mit dem Patienten vereinbart wurden. Die Abrechnung dieser privatzahnärztlichen Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte direkt mit dem Patienten. Die GOZ gilt somit für die Abrechnung von Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird mit einem Kassenpatienten sowie für die Abrechnung von Leistungen mit einem Privatpatienten.
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