Dauerfristverlängerung
Die Umsatzsteuervoranmeldung wird bis zum 10. Tag nach dem entsprechenden Erfassungszeitraum abgegeben (mehr Informationen hierzu unter Umsatzsteuervoranmeldung).
Da diese Frist für viele Praxen sehr kurz ist, gibt es die Möglichkeit der Dauerfristverlängerung. Mit der Dauerfristverlängerung verlängert sich die Frist von 10 Tagen um einen kompletten Monat. Diese Fristverlängerung kann über das Steuerverwaltungsprogramm ELSTER beantragt werden und verlangt eine Sondervorauszahlung an das Finanzamt. Die Fristverlängerung ist jährlich neu zu beantragen und die Sondervorauszahlung wird bei monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Februar eines jeden Jahres und bei vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. April fällig. Die geleistete Sondervorauszahlung wird dann am Ende eines Jahres mit der letzten Umsatzsteuervorauszahlung verrechnet.
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