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Abschreibung

Vermögensgegenstände unterliegen einem Werteverlust durch Abnutzung. Die Abschreibung bezeichnet einen Prozess, in dem die Werteverluste von Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern regelmäßig erfasst und verrechnet werden. Die Höhe der Abschreibung errechnet sich durch die Aufteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten auf die Anzahl der Jahre, in denen der Vermögensgegenstand genutzt wird. Abschreibungen stellen einen betrieblichen Aufwand dar und wirken gewinnmindernd.


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