Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der solvi GmbH für Verträge über Software-as-a-Service (SaaS)

 

§ 1 Geltungsbereich/Allgemeines

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge über Software-as-a-Service-Dienste mit der solvi GmbH, die über die Plattform www.solvi.de zustande kommen. Gegenstand dieser AGB sind Regelungen über die Bereitstellung der vereinbarten Softwareanwendung (im Folgenden ,,ANWENDUNG“ genannt) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der ANWENDUNG durch solvi GmbH gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er in Deutschland ansässig sowie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist und dass er, sofern er als Vertreter handelt, über entsprechende Vertretungsmacht verfügt.

(3) Abweichende AGB anderer und internationaler Vertragspartner werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn darauf in diesen AGB ausdrücklich hingewiesen wird.

(4) Die Bereitstellung aller Internet-Services erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.

(5) Die AGB sind im Internet unter www.solvi.de jederzeit frei abrufbar und ausdruckbar und werden bei jeder Online-Bestellung oder Direktbeauftragung zur Kenntnis gebracht. Der Kunde erkennt die AGB der solvi GmbH vor dem Absenden der verbindlichen Bestellung an.

(6) Der Kunde erkennt auch bei jeder elektronischen Übermittlung von Bestellungen ohne weitere, persönliche Unterschrift jeweils die aktuellen AGB an, die jederzeit unter der o.a. Adresse eingesehen werden können. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht.

(7) Maßgebend ist stets die bei Vertragsschluss gültige Fassung der AGB.

(8) Widerrufsrechte nach § 14 stehen dem Kunden nur zu, wenn er Verbraucher sein sollte, d.h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Registrierung

(1) Bestellungen erfordern die elektronische Registrierung des Kunden. Diese hat mittels des auf der Website von solvi vorhandenen Registrierungsformulars zu erfolgen. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

(2) Zu Bestellungen berechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen und juristische Personen. solvi GmbH kann die Vorlage einer Kopie des Personalausweises verlangen. Ferner kann diese die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. unrichtige Angaben gemacht werden oder zu befürchten ist, dass den Zahlungspflichten voraussichtlich nicht nachkommen wird.

(3) Der Zugang des Kunden zu den Online-Produkten erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und das Passwort vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt aufzubewahren und diese Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Insbesondere hat der Kunde solvi unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzten, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte von seinem Benutzernamen und Passwort Kenntnis erlangt haben. Dies gilt ebenso bei Verlust der Zugangsdaten oder des Passwortes. solvi GmbH ist zudem berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Kundenkonto bzw. zu den Online-Produkten/SaaS-Lösungen zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.

(4) solvi GmbH ist nicht berechtigt, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (Länge, Komplexität des Passwortes), Änderungen des Passwortes sind nur online innerhalb des Kundenkontos möglich.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ wird eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Software abgegeben. solvi GmbH kann die Bestellung des Kunden durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail innerhalb von fünf Tagen ab Bestellung durch den Kunden annehmen.

(2) Die Vertragsdaten werden bei elektronischen Bestellungen per Internet nach Vertragsschluss von solvi GmbH gespeichert. Sie sind dem Kunden nicht zugänglich. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils entsprechenden Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Es obliegt dem Kunden, sich vor der Tätigung einer verbindlichen Bestellung, gleich auf welchem der o.a. Wege sie erfolgt, sich vor der Bestellung über die tagesaktuellen Preise sowie den ggf. geänderten Leistungs- und Funktionsumfang zu informieren.

(2) Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen sind, bestimmt sich im Übrigen der Leistungsumfang nach den folgenden Bestimmungen.

§ 5 Bereitstellung von ANWENDUNG und Speicherplatz für ANWENDUNGSDATEN

(1) solvi GmbH hält ab dem jeweils individualvertraglich vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen ([auch bei Mehrzahl] im Folgenden ,,SERVER“ genannt) die jeweils vertraglich vereinbarte ANWENDUNG in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

(2) solvi GmbH haftet dafür, dass die bereit gestellte ANWENDUNG

  • für die sich aus der jeweiligen vertraglichen Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist,
  • während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,
  • insbesondere frei von Viren und ähnlichen Beschädigungen ist, welche die Tauglichkeit der ANWENDUNG zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.

(3) Zugangsdaten zur ANWENDUNG entsprechen den Zugangsdaten, die bei der Registrierung erstellt werden. Es werden keine neuen Zugangsdaten für die ANWENDUNG erstellt. Bei Verlust dieser Daten hat der Kunde solvi GmbH umgehend zu informieren und erhält von dieser neue Zugangsdaten. § 2 Abs. 3 und Abs. 4 gelten entsprechend.

(4) Soweit solvi GmbH die ANWENDUNG von Dritten bezieht, muss sie die letzte allgemein am Markt verfügbare Version der jeweiligen ANWENDUNG spätestens drei Monate ab herstellerseitiger allgemeiner Marktfreigabe zur Nutzung durch den Kunden bereithalten. Soweit solvi GmbH eine ANWENDUNG selbst herstellt, sorgt sie dafür, dass die vom ihr hergestellte ANWENDUNG stets dem erprobten Stand der Technik entspricht.

Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine Änderung von Funktionalitäten der ANWENDUNG, durch die ANWENDUNG unterstützten Arbeitsabläufen des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird solvi GmbH dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. solvi GmbH wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

(5) solvi GmbH hält auf dem SERVER ab dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die vom Kunden durch Nutzung der ANWENDUNG erzeugten und/oder die zur Nutzung der ANWENDUNG erforderlichen Daten (im Folgenden ,,ANWENDUNGSDATEN“ genannt) Speicherplatz jeweils vereinbarten Umfang bereit. Weitere Einzelheiten zu Speicherplatz und ANWENDUNGSDATEN werden erforderlichenfalls individuell vereinbart.

(6) Die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN werden auf dem SERVER regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

(7) Übergabepunkt für die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN ist der Routerausgang des Rechenzentrums von solvi GmbH.

§ 6 Keine Zugriffssoftware

(1) solvi GmbH stellt dem Kunden keine bestimmte Zugriffssoftware zur Verfügung. Der Zugriff auf den SERVER erfolgt ausschließlich über Browser; die ANWENDUNG unterstützt Zugriffe von den nachfolgend abschließend aufgelisteten Browsern:

  • Microsoft Internet Explorer (Windows und Macintosh)
  • Safari (Macintosh)
  • Firefox (Windows und Macintosh)
  • Opera (Windows und Macintosh)
  • Google Chrome (Windows und Macintosh)

(2) Der Kunde hat dafür selbst Sorge zu tragen, dass zumindest einer der in Abs. 1 aufgelisteten Browser auf den Rechnern, von denen aus auf die AWENDUNG zugegriffen werden soll, installiert ist.

(3) solvi GmbH gewährleistet den vollen Funktionsumfang der ANWENDUNG und den Zugriff auf den SERVER ausschließlich mit den in Abs. 1 genannten Browsern.

§ 7 Technische Verfügbarkeit der ANWENDUNG und des Zugriffs auf die

ANWENDUNGSDATEN, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten

(1) solvi GmbH schuldet die vereinbarte Verfügbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden. Die Anwendung steht dem Kunden grundsätzlich an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung.

(2) solvi GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die solvi GmbH als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch solvi GmbH zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

(3) Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten (Abs. 4) eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

(4) solvi GmbH gewährleistet in der Basisstufe bei Software-Totalausfällen eine Reaktionszeit von 4 Stunden während der üblichen Geschäftszeiten an Werktagen (Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 17:00 Uhr). Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Software-Totalausfall führen und während des laufenden Routinebetriebes auftreten, reagiert solvi GmbH innerhalb kürzester Zeit, jedoch nicht später als einen Werktag nach dem Eingang der Störmeldung. Weitere Stufen der Reaktionszeiten sowie sonstige Dienstleistungen sind in gesonderten Verträgen zu vereinbaren.

(5) Erfolgt eine Störungsmeldung außerhalb der Geschäftszeit, so beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der Geschäftszeit des nächsten Arbeitstages. Erfolgt sie innerhalb der Geschäftszeit, so läuft die innerhalb der Geschäftszeit noch nicht verbrauchte Rest-Zeit ab Beginn der Geschäftszeit des nächsten Arbeitstages weiter.

§ 8 Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

(1) Kommt solvi GmbH den in §§ 5 bis 7 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.

(2) Gerät solvi GmbH mit der [erstmaligen] betriebsfähigen Bereitstellung der ANWENDUNG in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 20. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn solvi GmbH eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der ANWENDUNG zur Verfügung stellt.

(3) Kommt solvi GmbH nach betriebsfähiger Bereitstellung der ANWENDUNG und/oder der ANWENDUNGSDATEN den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungspauschale nach § 12 Abs. 2 anteilig für die Zeit, in der die ANWENDUNG und/oder die ANWENDUNGSDATEN dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang bzw. der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Laufende Nutzungsgebühren nach § 12 Abs. 3 und 4 fallen nur für Geschäftsvorfälle an, die trotz der Einschränkung oder des Fortfalls der Leistungen unter Nutzung der ANWENDUNG tatsächlich durchgeführt wurden. Hat solvi GmbH diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz nach Maßgabe von § 20 geltend machen.

(4) Ist eine Nutzung einer ANWENDUNG nicht innerhalb der in § 7 vereinbarten Frist, nachdem solvi GmbH vom Mangel Kenntnis erlangt hat, wieder hergestellt, so kann der Kunde unabhängig von dem Grund der Nichterfüllung, jedoch nicht, wenn ausschließlich höhere Gewalt vorliegt, das Vertragsverhältnis Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

(5) solvi GmbH hat darzulegen, dass sie den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall solvi GmbH nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfalle zu beweisen, dass solvi GmbH anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.

§ 9 Sonstige Leistungen der solvi GmbH

(1) Weitere Leistungen seitens der solvi GmbH bestehen nicht, können aber jederzeit schriftlich vereinbart werden, insbesondere Schulungen zur ANWENDUNG. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen der solvi GmbH erbracht.

§ 10 Nutzungsrechte an und Nutzung der ZUGRIFFSSOFTWARE und der

ANWENDUNG, Rechte der solvi GmbH bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

(1) Nutzungsrechte an der ZUGRIFFSSOFTWARE und der ANWENDUNG

(a) Der Kunde erhält an der ANWENDUNG einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(b) Eine Überlassung der ANWENDUNG an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die die ANWENDUNG nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen.

(c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der ANWENDUNG vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern solvi GmbH bzw. der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

(d) Sofern solvi GmbH während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die ANWENDUNG vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(e) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die ANWENDUNG über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die ANWENDUNG Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die ANWENDUNG zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung

(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der ANWENDUNG durch Unbefugte zu verhindern.

(b) Der Kunde haftet dafür, dass die ANWENDUNG nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere ANWENDUNGSDATEN, erstellt und/oder auf dem SERVER gespeichert werden.

(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abschnitt (1) und (2) durch den Kunden

(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2) aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann solvi GmbH den Zugriff des Kunden auf die ANWENDUNG oder die ANWENDUNGSDATEN sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abschnitt (2) lit. (b), ist solvi GmbH berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. ANWENDUNGSDATEN zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde solvi GmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung der solvi GmbH weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2), und hat er dies zu vertreten, so kann solvi GmbH den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(c) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der ANWENDUNG durch Dritte (oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer) schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1/12 der jährlichen Grundpauschale zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

(d) Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann solvi GmbH Schadensersatz nach Maßgabe von § 20 geltend machen.

(4) Rechte des Kunden an entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken

Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von ANWENDUNGSDATEN, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem SERVER der solvi GmbH eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stellen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde ist jedoch selbst für die Sicherung dieser Datenbanken oder Datenbankwerke bis zum Ende der Vertragslaufzeit verantwortlich. §§ 22 gilt hierfür ausdrücklich, insbesondere ist solvi GmbH gem. § 22 Abs. 1 berechtigt, auch diese Datenbanken und/oder Datenbankwerke einen Monat nach Vertragsende zu löschen.

§ 11 Haftung für Rechte Dritter

(1) solvi GmbH wird den Kunden von Rechten Dritter und von einer daraus resultierenden Beeinträchtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf die ANWENDUNGSDATEN ermöglichen.

(2) Der Kunde ist, sofern und soweit die Rechte Dritter ihn im Gebrauch der ANWENDUNG beeinträchtigen, nicht zur Vergütung verpflichtet.

(3) Eine Verweigerung der Nutzung der ANWENDUNG und/oder der ANWENDUNGSDATEN aus rechtlichen Gründen nach Abs. 1 gilt als Nichtverfügbarkeit der Anwendung.

(4) solvi GmbH hält den Kunden auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die daraus resultieren, dass solvi GmbH die vereinbarten Leistungen wegen der Rechte dieser Dritter nicht ohne Beeinträchtigung erbringen kann. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden.

(5) Ferner kann der Kunde Schadensersatz nach Maßgabe von § 20 geltend machen.

(6) solvi GmbH haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde solvi GmbH auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

§ 12 Entgelt

(1) ANWENDUNG und Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung setzt sich aus der vereinbarten Grundpauschale nach Maßgabe von Abs. 2 bis 4 zusammen. Darüber hinaus ist eine Vergütung für eine Leistung der solvi GmbH nur geschuldet, sofern eine solche ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Die vereinbarte Jahresgebühr fällt für jedes angefangene Vertragsjahr im Voraus an. Jahresgebühren werden immer am ersten Werktag des ersten Monats des jeweils maßgebenden Vertragsjahres fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Gebühr zeitanteilig zurückzuzahlen.

(3) solvi GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. solvi GmbH wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per Email bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Eine solche Preiserhöhung kann daher nur einmal für das nachfolgende Vertragsjahr gefordert werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über diese Preiserhöhung, den Vertrag im Ganzen zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird solvi GmbH den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

Eine Erhöhung der Preise innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.

(4) Sonstige ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von solvi GmbH nach Aufwand erbracht (time & material) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreisen der solvi GmbH oder nach Vereinbarung.

(5) Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine entsprechende Rechnung an seine angegebene E-Mail-Adresse.

(6) Rechnungen sind nach Fälligkeit – im Regelfall mit Zusendung – zahlbar ohne Abzug. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der solvi GmbH in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt hat.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Post- und Rechnungsanschrift sowie der Email-Adresse unverzüglich und unaufgefordert an die solvi GmbH bekanntzugeben.

(8) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.

§ 13 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

Der Kunde wird alle vereinbarten Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere

  1. die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie in vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
  2. die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 10 einhalten, insbesondere
  3. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von solvi GmbH betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze der solvi GmbH unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
  4. den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der ANWENDUNG möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
  5. solvi GmbH von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der ANWENDUNG durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der ANWENDUNG verbunden sind;
  6. die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;
  7. dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den SERVER der solvi GmbH) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
  8. nach § 15 Abs. 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der ANWENDUNG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
  9. vor der Versendung von Daten und Informationen an solvi GmbH diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
  10. Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen nach §§ 5 bis 7 und 9 solvi GmbH unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit solvi GmbH infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die vereinbarte Pauschale des Vertrages ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat;
  11. die vereinbarte Vergütung fristgerecht zahlen;
  12. wenn er zur Erzeugung von ANWENDUNGSDATEN mit Hilfe der ANWENDUNG solvi GmbH Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
  13. sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem SERVER gespeicherten ANWENDUNGSDATEN durch Download zu sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung der solvi GmbH zur Datensicherung nach § 5 Abs. 6.

§ 14 WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Der Beginn der Widerrufsfrist hängt von der Art und Weise der Bestellung ab:

  • Die Widerrufsfrist beträgt im Falle der Bestellung eines Gegenstands oder der einheitlichen Bestellung mehrerer Gegenstände 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
  • Werden mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung getrennt bestellt haben, getrennt geliefert, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
  • Haben Sie hingegen einen Vertrag zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg geschlossen, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
  • Abweichend davon beträgt im Fall der Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses; auf die Regelung zum Ausschluss des Widerrufsrechts unter der Überschrift „Verlust des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten“ weisen wir ausdrücklich hin.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, solvi GmbH, Auf der Lind 10, D-65529 Waldems-Esch , Tel. 06126-50191-0, Telefax: 06126 - 501 91 – 99, E-Mail: info@solvi.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihnen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Alternativ können Sie das Muster-Widerrufsformular auf dieser Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens in 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, welches Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. Betrifft der von Ihnen erklärte Widerruf die Lieferung von sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so haben Sie keinen Wertersatz zu leisten.

VERLUST DES WIDERRUFSRECHTS BEI DIGITALEN INHALTEN

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Unabhängig von den Ihnen oben eingeräumten Rechten mögen Sie zusätzliche Rechte aufgrund der Rücknahmebestimmungen von Herstellern haben. Nachfragen hierzu können Sie an uns wenden.

Besonderer Hinweis: In folgenden Fällen steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu:

Bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.

Bei Lieferungen von Sachen, die nach ihrer Spezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 15 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes solvi GmbH von Ansprüchen Dritter frei.

(3) solvi GmbH wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange ANWENDUNGSDATEN im Einflussbereich der solvi GmbH liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

(5) Die Parteien schließen einzelvertraglich nach Maßgabe von § 11 BDSG eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung, sofern mit der vom Kunden bestellten ANWENDUNG personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden können.

§ 16 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch solvi GmbH vertraulich zu behandeln sind insbesondere die ANWENDUNGSDATEN, sollte sie von diesen Kenntnis erlangen.

(2) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie

  • ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

(3) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.

§ 17 Sanktion bei Verletzung der Verpflichtungen nach §§ 15, 16

Verletzt eine Partei eine Pflicht nach den §§ 15 oder 16 aus Gründen, die sie zu vertreten hat, so wird für jeden Fall der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,00 fällig. Weiter kann die geschädigte Partei Schadensersatz nach Maßgabe von § 20 dieses Vertrages geltend machen, wobei die Vertragsstrafe anzurechnen ist.

§ 18 Ansprechpartner und Eskalationsstufe

(1) Die Parteien benennen einander schriftlich zu Zwecken der Kanalisierung der – insbesondere bei Störungen im Leistungsgefüge erforderlichen – Kommunikation jeweils einen Hauptansprechpartner, der für die jeweilige Partei rechtlich verbindliche Erklärungen abgeben kann oder solche Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen, nachdem ihm der Hauptansprechpartner der anderen Partei einen Sachverhalt und das Bedürfnis nach Entscheidung schriftlich mitgeteilt hat, herbeiführen kann.

(2) Ist eine Abstimmung auf der Ebene der Hauptansprechpartner nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung des Sachverhalts und des Entscheidungsbedürfnisses getroffen, ist der Vorgang unverzüglich der jeweiligen Geschäftsführung der Parteien oder der von diesen benannten Vertretern zur Entscheidung vorzulegen. Diese Eskalationsstufe soll innerhalb einer Frist von weiteren 12 Werktagen ab Eingang des Vorgangs eine abschließende Entscheidung treffen.

(3) Die vorstehend vorgegebenen Eskalationsfristen führen nicht zur Hemmung von in diesem Vertrag. Vor Durchlaufen des Eskalationsverfahrens ist jedoch in aller Regel eine außerordentliche Kündigung unwirksam, sofern und soweit die Kündigung auf einer Meinungsverschiedenheit der Parteien zur Leistungserfüllung beruhen soll.

§ 19 Insolvenz bzw. drohende Insolvenz einer Vertragspartei

(1) Eine Partei hat die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn

  1. sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagen beabsichtigt,
  2. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist,
  3. sie auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss,
  4. gegen sie im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden, oder
  5. sie im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat.

(2) Liegt einer der Umstände des Abs. 1 Nrn. 3–5 vor, so kann die andere Partei das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

§ 20 Haftung, Haftungsgrenzen und Vertragsstrafe

(1) Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung er solvi GmbH auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

(4) Eine Partei ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 21 Laufzeit, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt zum ersten des Folgemonats nach Zustandekommen des Vertrages und wird mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt bereits mit Bestätigung gem. § 3 Abs. 1. Bis zum ersten des Folgemonats nach Vertragsschluss ist die Leistung von solvi GmbH daher kostenfrei.

(2) Das Vertragsverhältnis ist von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.

(3) Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 14 Werktagen möglich. Hat der Kündigungsberechtigte länger als 14 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.

(4) Ungeachtet der Regelung in Abs. 3 kann solvi GmbH den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde zwei Monate nach Fälligkeit mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der dem Entgelt für zwei Monate entspricht, in Verzug ist. solvi GmbH kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 22 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags

(1) solvi GmbH stellt dem Kunden innerhalb der ANWENDUNG stets die Möglichkeit zur Verfügung, ANWENDUNGSDATEN per Download elektronisch zu sichern. § 13 Nr. 8 gilt entsprechend; der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

(2) solvi GmbH löscht ANWENDUNGSDATEN des Kunden einen Monat nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sollte der Kunde die elektronische Sicherung per Download versäumt haben, so kann er durch eine erneute Beauftragung innerhalb dieses Monats von solvi GmbH temporäre Zugangsdaten zur Sicherung seiner Daten erhalten.

§ 23 Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

  • von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
  • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
  • über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
  • nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets.

Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 24 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Anhänge sind in ihrer jeweils gültigen, d.h. von beiden Parteien unterzeichneten, Fassung Bestandteil dieses Vertrags.

(3) Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

(4) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.

(5) Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung i.S. von Abs. 4 rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.

(6) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, Frankfurt am Main.

 

Waldems, Juni 2020